! A C H T U N G !
Das Konzert wurde vom 02.04. & 01.10.2020 sowie 16.10.2021 und 07.04.2022 auf den 27.04.2022 verschoben. Tickets behalten ihre Gültigkeit!
Präsentiert von: kulturnews, Schall. Musikmagazin und urbanite Leipzig
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Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie müssen 2raumwohnung ihre für den Herbst/Winter 2021 geplante „20 Jahre Live“ Tour teilweise in den Frühling 2022 verschieben. Bereits gekaufte Tickets behalten für die Nachholtermine ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden.
Das offizielle Statement der Band:
„Liebe Freunde der 2RAUMWOHNUNG !
Leider müssen wir einen Teil der 2RAUMWOHNUNG Tournee um ein halbes Jahr verschieben. Die für September und Oktober geplanten Konzerte in Köln, Berlin, Hamburg, Wien, München und Leipzig finden nun im April und Mai 2022 statt. Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Es geht leider nicht anders.
Bleibt gesund und wundervoll
Eure Tommi und Inga“
2raumwohnung sind seit 20 Jahren zwei der wichtigsten Protagonisten des deutschsprachigen Elektropops - wenn nicht sogar das Aushängeschild des Genres. Die neun Konzerte in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Teil des 20-jährigen Jubiläums, das mit Tour, Album, neuen Songs, einem Buch und vielem mehr gefeiert wird.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.