Seit Frühjahr 2023 hat Zaho de Sagazan die Musikszene mit ihrer bemerkenswerten Stimme und emotionalen Tiefe in ihren Texten erobert. Ihre Live-Auftritte sind geprägt von einer Atmosphäre, die sowohl mitreißend als auch nachdenklich ist. Zaho De Sagazan hat in den letzten Jahren nicht nur in Frankreich, sondern auch international für Aufsehen gesorgt. Ihre Auftritte bei bedeutenden Events, darunter die Olympischen Spiele in Paris und das Cannes Film Festival, haben ihr einen Platz in der ersten Reihe der zeitgenössischen Musikszene gesichert. Mit über 116 ausverkauften Shows in 2023 und einem unverwechselbaren Stil, der Elemente der traditionellen französischen Chanson mit modernen elektronischen Klängen vereint, ist Zaho de Sagazan eine der aufregendsten Stimmen unserer Zeit.
Im Jahr 2024 wurde sie mit vier französischen Musikpreisen ausgezeichnet, darunter Album des Jahres und Beste Newcomerin. Diese Ehrungen belegen nicht nur ihr Talent, sondern auch die große Resonanz, die sie bei einem breiten Publikum hervorruft. Die Auszeichnungen unterstreichen ihre bemerkenswerte Fähigkeit, persönliche und universelle Themen in ihren Songs zu verarbeiten, was sie zu einer unverwechselbaren Stimme in der Musiklandschaft macht.
Mit ihrer bevorstehenden Deutschlandtour bietet Zaho de Sagazan eine einzigartige Gelegenheit, ihre neuen und vertrauten Lieder in einem intimen Rahmen zu erleben. Die Konzerte versprechen ein emotionales Erlebnis, das die Zuhörer in ihre Klangwelt entführt und sie zum Nachdenken anregt.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.