YU & You & You Tour 2025
Nach Yus voller Vorfreude erwartetem Album „Please Hold The Line“ und der im
Dezember 2024 restlos ausverkauften „YU & You Tour“, kann sich Yus Community und
vor allem die, die im Dezember leer ausgingen, darauf freuen bei seiner zweiten
Headliner Tour „YU & You & You Tour“ im Mai 2025 dabei zu sein.
Yus Musik übermittelt kraftvolle Botschaften für eine gerechtere Welt, in der Gleichheit,
Respekt und Menschlichkeit im Mittelpunkt stehen. Mit visionären Lyrics malt er das Bild
einer Zukunft ohne Rassismus, Sexismus und Unterdrückung – einer Welt, in der alle
Menschen gesehen und geschätzt werden.
Mit poetischer Utopie, pulsierendem Rhythmus und dem unerschütterlichen Glauben
an Veränderung inspiriert Yu zu einer Bewegung:
Was wäre, wenn wir das Paradies wirklich schaffen könnten?
Wir sind da, wir sind laut – der Rest ist nur noch eine Frage der Zeit.
Für Yu steht die Tour ganz im Zeichen der Verbindung mit seinem Publikum. Seine Songs
thematisieren Ungerechtigkeit, gesellschaftliche Missstände und den Wunsch nach
Veränderung – verpackt in kraftvolle Beats und emotionale Melodien. Mit seiner Musik
möchte Yu nicht nur unterhalten, sondern auch zum Nachdenken und Handeln
inspirieren.
Yus Community kann sich im Mai 2025 auf eine rebellische, energiegeladene Live Show
freuen – eine Art Gruppentherapie mit musikalischer Vision für Veränderung.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.