wavvyboi

"sonst bleibt immer alles gleich tour 2024‬"

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Clubzimmer

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Mit wallender Mähne und edgy Kleidungsstil ist wavvyboi nicht nur ein Poet mit viel Feingefühl und einem Riecher für große Melodien. Der junge Musiker aus Liechtenstein dient auch als eine Art Katalysator für zeitgenössische Gedanken, die über persönliche Erfahrungen hinausgehen - um das Stigma zu brechen und eine Konversation zu gestalten, die universelle Resonanz finden.

Jimi Hendrix, Nirvana und eine Vielzahl an anderen legendären Rockstars prägen von kleinauf den heutigen Stil des Künstlers zwischen Rock und Popmusik. Mit den Pinselstrichen seiner Klangpalette versucht wavvyboi eine Leinwand der Emotionen zu malen, wobei er die Grenzen zwischen Realität und Fantasie verwischt und die Zuhörenden einlädt, sich in ihrem Selbstausdruck zu finden.

Davon können sich Zuhörende auch 2024 wieder live überzeugen. Im Dezember geht es für wavvyboi auf die „sonst bleibt immer alles gleich tour 2024“, zum ersten Mal mit Band und geheimen, noch unveröffentlichten Songs des neuen Albums im Repertoire - noch intimer als alle Jahre zuvor.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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