„Nur wenn man es selbst macht, ist es auch wirklich real“, sagt TJARK und bringt damit perfekt auf den Punkt, was den Newcomer ausmacht. Das 19-Jährige Multitalent hat schon immer alles selbst in die Hand genommen. Damals, im Kinderzimmer am Klavier und mit der Gitarre, wenig später als Straßenmusiker – immer den großen Traum vor Augen: Songs schreiben und produzieren, die nicht nur ihm, sondern einer ganzen Generation aus dem Herzen sprechen.
Eben nicht nur den cool kids in den Großstädten, sondern auch allen anderen. Die aus den Dörfern und den Kleinstädten und den Landstreifen, die man gerne mal vergisst. Die an den See fahren, statt vor dem Späti abzuhängen, die auf Parkbänken am Waldesrand der Sonne beim Untergehen zuschauen, statt in den Club zu gehen. Die, denen die letzten drei Jahre irgendetwas gefehlt hat, die mit der Angst vor dem Erwachsenwerden. Aus diesem Leben zwischen Sternstunden der Bedeutungslosigkeit und großen Träumen lässt TJARK Songs entstehen, deren Zusammenspiel aus Melancholie und Melodie einem schier die Sprache verschlagen – und lässt dabei aus großen Pop-Momenten, Indie-Einflüssen und Rap-Referenzen einen ganz eigenen, unvergleichlichen Sound entstehen.
Freitag, 24.05., 10h
Exklusiver Ticketmaster Presale
Mittwoch 29.05., 10h
Start Allgemeiner VVK
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.