SWISS
JUNG, ARM + TRAURIG TOUR 2023
Support: MORTIS
SWISS hat ein Album gemacht. Ein Rap-Album. Das erste seit 14 Jahren. Mal abgesehen vom „Wixxxtape“ aus dem Jahr 2013 und dem Ausflug in die Unterhaltungsparte mit der „Linksradikaler Schlager“-EP im letzten Jahr. Genau wie das Schlager-Projekt, ist auch das neue SWISS-Album durch die Corona-Pandemie erst möglich gemacht geworden. „Ich hatte schon lange Lust, mal wieder zu rappen“, erzählt SWISS. „Aber wenn wir gerade den Festival-Sommer gespielt und davor oder danach auf Tour gegangen wären, hätte ich dafür gar nicht die Zeit gefunden.“
„Ich habe mich beim Arbeiten an den Songs schon gefragt, ob es jetzt überhaupt ein Rap-Album von mir braucht“, sagt SWISS. „Jeder rappt und die Alben, die ich mit meiner Band mache, sind sehr krass und wegweisend für Gitarrenmusik in Deutschland. In der Konsequenz hat es das lange noch nicht oder vielleicht auch nie gegeben. Aber wenn ich das fertige Album höre, dann finde ich, dass sie absolut ihre Berechtigung hat. Weil sie nicht wie andere Platten klingt. Ich höre die Songs und denke: ‚Das bist du!‘ – und darüber freue ich mich wirklich und ich bin sehr froh, dass ich es gemacht habe. Für mich.“
Im Frühjahr 2023 geht SWISS mit dieser Rapplatte auf kleine Klubtour. Alte Klassiker, neue Songs & natürlich auch Linksradikaler Schlager!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.