Sólstafir treten seit über 20 Jahren auf dem ganzen Globus auf und verblüffen ihr Publikum von der ersten Note an mit Herzblut und lassen dabei alles raus, bis sie die Bühne verlassen. Der atmosphärische isländische Rock'n'Roll-Sound, der einzigartig für Sólstafir ist, bietet denjenigen, die Zeuge ihrer epischen Sets werden, immer eine Reise durch Eis und Schnee, Feuer und Lava und atemberaubende Klanglandschaften ihrer Heimat, mit einem vollen Katalog außergewöhnlicher, zeitloser Hits, die sie zum Besten geben.
Besondere Gäste und Support auf dieser Tour sind keine Geringeren als Finnlands Oranssi Pazuzu, die ihr kommendes Album noch in diesem Jahr bei Nuclear Blast Records veröffentlichen werden. Oranssi Pazuzu sind keine Unbekannten im Bereich der extremen Avantgarde, und Teil dieser Tour zu sein ist gleichzeitig der Startschuss für die mit Spannung erwartete neueste Ausgabe ihres beeindruckenden Musikkatalogs.Ihr 8. Studioalbum soll noch in diesem Jahr bei Century Media Records erscheinen.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.