SCHMUTZKI

TOUR 2025

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Semmel Concerts

Tja, wenn man seine Band SCHMUTZKI nennt, muss man sich nicht wundern, wenn man nach gut einem Jahr ein bissiges Dreieinhalb-Akkord-Monster zu bändigen hat. Dabei sind die Zutaten denkbar einfach: ein paar scharfkantige Riffs, dreckig getackerte Rhythmen und ein Satz rotzige Stimmbänder, welche die zwingenden Hooklines wie Enterhaken durch die Boxen feuern. Aber da ist noch was… etwas, das man nicht ranzüchten kann: Authentizität. SCHMUTZKI – das sind echte Songs, das ist echte Energie, das sind echte Freunde. Unbezahlbar! Da kommt sie wieder angerollt: Die rote Welle aus Punk, Party und guter Laune! Die drei Schmutzkis sind hochmotiviert und haben wie immer feinsten Krach für die ganze Familie im Gepäck. Selbst schuld wer da zuhause bleibt, denn Schmutzki macht glücklich!

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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