Von den großen Arenen in die intimen Clubs. Ab 01.05.2023 werden wir mit dem erfolgreichen Elektronik-Romantiker SCHILLER in faszinierende Lichter und atemberaubende Klangwelten in die Arenen in Deutschland und der Schweiz abtauchen. Doch nach der Tour ist vor der Tour und die zieht den Soundvisionär wieder in die Clubs durch ganz Deutschland und Österreich. Mit dem aktuellen Album ILLUMINATE verzeichnet Christopher von Deylen alias SCHILLER mittlerweile neun Nummer 1-Platzierungen und elf Top10-Alben. Kein Musiker hat bisher so überzeugend und erfolgreich gezeigt, dass elektronische Musik warm und menschlich klingen kann. 2024 geht SCHILLER mit neuem Programm in die Clubs und wird uns mit WANDERLUST eine weitere Seite des SCHILLER Universums zeigen. Christopher von Deylen: „Ich freue mich auf energiegeladene Abende in den schönsten Clubs und unvergessliche Momente mit einem phantastischen Publikum.” Clubs haben das besondere Flair und man erlebt die Faszination elektronischer Musik auf ganz andere Art und Weise. Mit WANDERLUST nimmt uns SCHILLER auf eine musikalische Reise aus über 25 Jahren mit und entführt uns so wieder in den ganz eigenen SCHILLER Soundkosmos.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.