Eine Frage, die man sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en selten gestellt hat. Große Hallen, große Bühnen, große Auftritte. Songs im Radio, Auftritte bei den großen Fernsehshows. Und ein Sound für genau diese Welt. Aber ist das der Kern von REVOLVERHELD?
Ein Blick auf die Menschen in dieser Band zeigt (mir) Typen, die irgendwann einmal angefangen haben Musik aus Liebe zu machen, Musik für sich zu machen – ohne irgendwelchen Regeln des Mainstreams zu entsprechen. Aber auf einmal waren sie Mainstream. Und der Erfolg hat ihnen Recht gegeben. Aber die Welt ist heute eine andere. Die Musikwelt ist eine andere. Warum also nicht als Band auch mal wieder etwas anders machen? Wie wäre es ein Album zu machen, das sich wieder anfühlt wie früher? Ein Album aus dem Inneren der Band. Mit einem Sound aus den Wurzeln der Band und Texten aus den Herzen der Band? Rockmusik. Kein Schnickschnack. Kein Licht anlassen. Einfach mal auf die Zwölf! Warum nicht einfach mal auf die (kränkelnden) Mechanismen der Industrie verzichten? Keine große Promophase, kein Streaming, keine Singles, kein Radio. Nein, einfach zu den Wurzeln. Nur Musik, nur die Fans, kleine Hallen, harte Musik. Das ist R/H/1. Ein Studio-Album aus dem Herzen der Band. Ein Sound aus der Seele der Band und eine Tour für die Fans der Band. Und nur dort gibt es das Album. Zu hören, zu fühlen und zu erleben. Für Menschen, die mit dieser Band gewachsen sind, die ihr Leben und ihre Weltanschauung mit der Band teilen und die
genau dieses ursprüngliche Gefühl wieder einmal erleben wollen.
Das ist REVOLVERHELD.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.