Seine Musik lädt zum Träumen und Tanzen ein. Smoothe Synthesizer, verspielte Bässe und treibende Drums begleiten pointierte und zugleich poetische Texte in denen PaulWetz seine Gefühle und erlebten Momente beschreibt. Dabei ist es ihm ein Leichtes, seinen Gedanken freien Lauf zu lassen und ungeschönt direkt aus dem Herzen an seine Fans zu kommunizieren. PaulWetz gehört ohne Zweifel zu den spannendsten deutschsprachigen Acts. Wie kein Zweiter verbindet er seine Singer-Songwriter-Skills mit elektronischen Einflüssen zu einem melodischen Vibe. Anfangs produzierte das Multitalent seine Beats von der Pike auf selbst, provisorisch mit GarageBand auf dem runtergerockten Mac. Aus kurzen Snippets wurden ganze Songs, die nun ihren Weg vom Studio direkt in die gefüllten Clubs der ganzen Republik finden. „Ich liebe Live-Musik und hab‘ darüber einen Song geschrieben“, sagt PaulWetz über seinen neuen Track „Ode an den Bass“. Und die feiert er an jedem erdenklichem Ort. Denn kaum ist er von seiner letzten ausverkauften Tour zurück, kündigt PaulWetz schon die nächste Tour für Anfang 2025 an. Wer es also bis jetzt noch nicht geschafft hat, den Überflieger zu erwischen, hat zum Glück ganz bald wieder die Chance!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.