Nicola Rost

Merkst Du Schon Was? - Tour 2024

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Clubzimmer

Veranstalter: Casius Events

“Merkst du schon was? Ich glaube, es fängt gleich an.”

So eröffnet Nicola Rost ihr Solodebüt, das 2024 erscheint. Es wird anders sein, neu und doch vertraut, bewährt und doch voller Mut. Es ist ein Schritt auf dich zu, eine ausgestreckte Hand von der Bühne. Nicola, Gründerin, Autorin und Produzentin der Berliner Band Laing, nur eben jetzt ohne, nur eben jetzt solo. Sie hat Gipfel erklommen und Erfolge erlebt. Top-Ten-Singles, aus- verkaufte Häuser, Eurovision-Teilnahme, Tiktok-Trends, der zarte Strich über die Seele: Laing sind dagewesen. Nicola Rost war mittendrin, doch immer auch Teil einer Band, eines komplexen Bühnenkonzepts, eines Kostümquartetts. All diese schützenden und verfremdenden Schichten legt sie nun ab. Was es bleibt: Reduktion aufs Maximum. Tanzender Synthpop. Eine Stimme, durch die sich das Licht mal in alle Ecken der Welt streuen, mal sich punktgenau und brennend heiß auf einzelne Augenblicke, Lebensmomente, Leidenschaften bündeln lässt. Was es wird: der Lichtkegel anstelle des Galaabends. Eine neue Nähe anstelle vielstimmiger Inszenierung.

“Warte ab”, verspricht Nicola: “Es wird noch schöner.”

präsentiert von kulturnews, event. & SCHALL.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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