Läuft für NESS: Im September 2024 releaste die Künstlerin die EP „Frag für ’ne Freundin“ und brach zu ihrer bisher größten und längsten Headliner-Tournee auf – zur „Frag für ’ne Freundin“-Tour 2024, für deren Shows auch nach Hochverlegungen Tickets nur mit viel Glück zu ergattern waren.
Im Sog dieser krassen Konzerte kündigte die LGBTQ+-Ikone, quasi aus der Hinterhand, zur Überraschung und Freude ihrer Fans gleich ihre nächste Tour an! Die „NESS – TOUR 2025“ knüpft an, wo und wie die österreichische Musikerin ihre Community zurückgelassen hat: Verschwitzt und glücklich, verausgabt und heiser vom Mitsingen. NESS‘ Deutsch-Pop kommt druckvoll, aber immer auch zerbrechlich rüber und ihre Songs sind Hymnen, zu denen man tanzen, lieben und auch wüten kann, allein oder in der Menge.
Auch NESS hat Hunger auf die Bühne und ihre Crowd und will ihren verdienten Erfolg bei den dreizehn Shows der kommenden Tour 2025 zusammen mit den Fans feiern, Publikums-Lieblingssongs, Hits und auch neues Material sind am Start. Was safe verraten werden kann: „NESS – TOUR 2025“ wird heftig!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.