Mar Malade im Werk2 Halle D

Fatamorgana Tour 2025

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Werk2 Halle D

Veranstalter: Casius Events

TOUR Songs von Mar Malade sind wie Urlaub in Musik. Ursprünglich aus einem Experiment, einer kleinen Alltagsflucht zweier Freunde entstanden, haben Mar Malade, bestehend aus Alexander Hauer und Michèl M. Almeida bereits zwei Alben voller Sommer veröffentlicht und ihre Songs auf Konzertreisen durch Deutschland, Österreich und die Schweiz mit ausverkauften Konzerten in Hamburg, München, Köln oder Wien getragen.

Nun breitet das Tour-isten-Duo zum dritten Mal seine „Handtücher aus“ und geht 2025 auf „Fatamorgana“-Tour. Dabei präsentieren Mar Malade und ihre multi-instrumentale Liveband nicht nur ihre mal energetische, mal tänzelnde, mal nostalgische Musik in einer unbändigen Spielfreude (wie sie einem als Kind nur die Oma erlaubt hätte, aber die ist’s ja auch, die die klebrigsüße Marmelade kocht) - sondern auch den ein oder anderen kuriosen Moment zwischen den Liedern: der Schlagzeuger liest aus der Lokalpresse und allen Steinböcken des Publikums das Horoskop, Alexander singt mit dem Publikum den Wanderliedklassiker „Hejo, Spann den Wagen an“, weil Michèl daraus das Instrumental für den Titelsong ihres zweiten Albums „Balloon“ loopte. So entsteht an jedem Abend einer Mar Malade Tour ein eigener, gutgewärmter Raum voller Musik, Freude und gemeinsamen Momenten für und mit ihrem Publikum.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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