Mamma Mia!

Die Party als Konzert

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: iPartyPeople Events

Erlebe die Mamma Mia Party auf ihrer großen Deutschlandtour! Ab 19:00 bis 22:30 verwandelt sich der Abend in ein mitreißendes Mit Sing-Konzert, bei dem die größten Mamma-MIA/ABBA-Hits im Mittelpunkt stehen. Du wirst in die 70er Jahre zurückversetzt, als ABBA die Charts eroberte und die Tanzflächen füllte – begleitet von glitzernden Kostümen und einer elektrisierenden Atmosphäre.

Neben den bekannten Songs bietet die Mamma Mia Party viele besondere Highlights. Überraschungen, interaktive Elemente und spezielle Gäste sorgen dafür, dass du dich als Teil der Show fühlst. Jeder Moment bringt dich näher zum krönenden Finale, wenn bei "Dancing Queen" die ganze Halle tanzt und die Stimmung auf ihrem Höhepunkt ist.

Egal ob du ABBA schon lange liebst oder ihre Hits neu entdeckst – diese Party wird ein einzigartiges Erlebnis. Sichere dir jetzt deine Tickets und sei dabei, wenn die Mamma Mia Party in deiner Stadt für eine unvergessliche Nacht sorgt!

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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