
Madeline Juno
Anomalie Pt.1 Tour 2025
Ort: Ballsaal
Veranstalter: Landstreicher Konzerte
Aller guten Dinge sind drei: Mit ihrer neuen Single „Anomalie“ kündigt Madeline
Juno ihr neues Album „Anomalie Pt.1“ für Juni 2025 und die gleichnamige Tour für
November 2025 an.
Mit dem düster-rauschhaften Track „Reservetank“ und der Storytime-Single
„Butterfly Effect“ lieferte Madeline Juno Ende Januar einen ersten Vorgeschmack
auf – wie einige ihrer Fans bereits in den Kommentaren errieten – MJ7 aka ihr
kommendes, siebtes Studio-Album. Jetzt legt die Musikerin mit ihrer neuen
Single “Anomalie” nach und kündigt das Album mit dem Titel “Anomalie Pt.1”
auch direkt offiziell für Juni 2025 an.
Moment mal, Pt.1? Ganz genau: Wie der Titel erahnen lässt, ist das im Juni
erscheinende Album Teil 1 von Madeline Junos ersten Doppelalbum… Stellt euch
also darauf ein, dass euch dieses Jahr noch viel Neues von der Künstlerin
erwartet.
Alle, die letztes Jahr bei einer Live-Show von Madeline Juno waren, haben
“Anomalie” schon gehört – und nicht ohne Grund fragen seitdem sehr viele nach
dem Song. Er ist sehr Maddie, aber irgendwie auch sehr anders…
“Anomalie” lädt zum Tanzen ein, bringt eine neue Leichtigkeit und Angstfreiheit
mit sich. Der Song beschreibt einen Moment der Unbeschwertheit, Lebendigkeit
und des Übermuts, in dem alles möglich und so anders als im “echten Leben” ist
– aber auch alles, auf positive Weise, egal. Eine Anomalie eben: Kommt nicht so
oft vor. And we love it.
“Anomalie Pt.1” erscheint im Juni und Tickets für die gleichnamige Tour sind ab
dem 14. Februar unter madelinejuno-tickets.de, sowie unter madelinejuno.com,
erhältlich!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.