„Elektronische Popmusik mit schlechten Gitarrensounds“ – so beschreibt der deutsche Sänger und Songwriter KAMRAD selbstironisch und augenzwinkernd seinen Sound. Und der kommt ganz eindeutig gut an: Seine Hitsingle „I Believe“ hat allein auf TikTok weltweit über 50 Millionen Aufrufe, während der Track auf Spotify mittlerweile die 100 Millionen-Plays Marke geknackt hat. Mit „Feel Alive“ und „I hope you end up alone“ folgten 2023 zwei weitere Airplay Top3 Hits die ebenfalls international erfolgreich waren. Im Frühjahr 2024 veröffentlicht er nach der Erfolgssingle den nächsten Song, „so good“ der ebenfalls bis in die Top 3 der deutschen Airplaycharts steigt. Ein erneuter Beweis für KAMRADs außergewöhnlich gutem Gespür für eingängige Texte und Melodien.
Auch live beweist sich auf zahlreichen Festivals im Sommer, dass KAMRAD und seine Songs einschlagen. Daher geht der Ausnahme-Künstler Anfang 2025 auf seine zweite große Headliner-Tour durch Europa. Die „FRIENDS Tour 2025“ umfasst 19 Städte in 8 Ländern und verspricht ein einzigartiges Live-Erlebnis mit Songs, die sicherlich noch wochenlang im Kopf bleiben.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.