2023 war erst der Anfang. Future Palace schauen zurück auf ihre exzeptionell erfolgreiche „Run“-Tour und kündigen die nächste Konzertreise mit Stopps in weiten Teilen Europas für 2024 an. Dass das so kommen musste, war schon länger abzusehen: Viele der vergangenen Tourdaten, die das Berliner Post-Hardcore-Trio in zahlreiche Länder auf dem Kontinent führten, waren ausverkauft oder wurden hochverlegt. Die mitreißenden Shows von Future Palace, in denen ihre emotionalen und tiefblickenden Songs noch einmal eine ganz neue Wirkung entfalten, begeistern immer mehr Fans aus allen Ecken der Welt und wecken offensichtlich den Durst auf mehr. Das ist nicht erst seit ihrer fulminanten letzten Platte „Run“ so, die auch bald zwei Jahre nach dem Erscheinen immer noch ein weltweites Publikum fasziniert und die Band als einen der international profiliertesten Szene-Acts der letzten Jahre markiert.
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Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.