Florian Künstler kann ein Publikum mit seinen starken Texten und tiefen Emotionen mitreißen und führen, wie er auf seiner fast komplett ausverkauften Live-Tour 2023/2024 bewiesen hat. Wenn er seine akustische getragene Songwriter-Musik singt, bebt der Raum. Mit seiner authentischen und charmanten Art schafft er so ganz besondere Momente im Publikum.
Seine Debütsingle „Leise“ erschien im Juni 2020 und seitdem ist viel passiert: Neben der Veröffentlichung eigener Releases und Duette mit anderen Singer-Songwriterinnen, veröffentlichte er im Mai 2022 die EP „Gute Nachrichten“ und im September 2023 sein Debütalbum „Gegengewicht“, mit dem er direkt auf Platz 11 der Albumcharts einstieg. Dieses enthält unter anderem die Single „Lächeln“ mit Cassandra Steen und den Song „Kleiner Finger Schwur“. Mit diesem hat es Florian Künstler bis auf Platz 4 der „TikTok DE Top 50“ und in die offiziellen Deutschen Single Charts geschafft.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.