
EMIL BULLS
X-MAS BASH TOUR 2025
Ort: Ballsaal
Veranstalter: Casius Event & Konzert GmbH
Die Emil Bulls lassen es zum Jahresende nochmal ordentlich krachen – Der legendäre X-Mas Bash geht auf Deutschland-Tour!
EMIL BULLS und der X-Mas Bash – eine explosive Mischung, die einfach zusammengehört. Jedes Jahr rund um die Weihnachtszeit bringen die Jungs um Christoph von Freydorf die Bühnen zum Beben und sorgen für eine Nacht, die alles andere als ruhig ist.
Nach dem großen Erfolg der letzten Jahre setzen die Münchner 2025 noch einen drauf: Der X-Mas Bash geht wieder auf große Deutschland-Tour! Dieses Mal mit acht kraftvollen Shows, die das Jahr mit einem gewaltigen Knall verabschieden werden. Und das Beste: Die aufstrebende Newcomer-Band VINTA wird das Publikum direkt auf Betriebstemperatur bringen. Zudem gibt es einen zusätzlichen Special Guest, der garantiert für weitere Überraschungen sorgen wird – seid gespannt!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.