Bibiza

bis einer weint 2025

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Franz und seine Hawara setzen sich wieder in den Bus, erstens um draufzuhauen, und zweitens, weil er es eh nicht schafft, heimzugehen. Er lebt also, der BIBIZA, obwohl er sich wirklich sehr bemüht, sich wegzukippen. »Ich wird früh sterben, also kommt zu meinen Konzerten«, hat er auf dem »Wiener Schickeria«-Album gesagt, Sie erinnern sich. Aber drittens war das der »Mr.Pessimist«, und viertens passiert das mittlerweile auch ohne solche Sager. Trotzdem: Was liegt, das pickt. Vor allem bei BIBIZA Shows – hier ein paar Stichworte: Volle Band, volle Kanne, geile Bühne, Körperausdünstungen, Kontaktfreudigkeit, Kontrollverlust, Erwachsenengetränke, andere Substanzen, Schmäh, Beats, Lyrics und Rock’n’Roll wie zu den schamlosen Zeiten von BIBIZA‘s Oma. Und das alles in übervollen Hütten. Es geht also um Spaß, na sicher, aber auch ein bisschen um das Unseriöse, Grenzwertige–es ist also schon auch eine Mutprobe, so ein BIBIZA-Konzert. Bis einer weint. Wir sagen also: Feig! Und los geht’s!

Exklusiver Eventim VVK-Start: 22.05.2024, 11:00 Uhr
Allgemeiner VVK-Start: 29.05.2024, 11:00 Uhr

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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