Australiens Hardrock-Giganten Airbourne Anfang 2025 für sechs Shows in Deutschland
Gitarren-Riffs, Energie, Leidenschaft: Bereits mit ihrem Debütalbum „Runnin’ Wild“ stiegen Airbourne zur heißesten Hardrock-Band des neuen Jahrtausends auf. Mit den Nachfolgern „No Guts. No Glory.“ (2010), „Black Dog Barking“ (2013), „Breakin’ Outta Hell“ (2016) und „Boneshaker“ (2019) entwickelte sich das australische Quartett zu einem weltweiten Hit-Garanten. Gerade in Deutschland lösen Airbourne anhaltende Begeisterungsstürme aus: Vier ihrer fünf Alben erreichten auf Anhieb eine Top-Ten-Platzierung, doch auch international haben sie sich souverän in der Hardrock-Szene als Maß aller Dinge verortet. Nachdem die Band bislang pünktlich im Drei-Jahres-Rhythmus eine neue Platte veröffentlicht hat, wurde nun für dieses Jahr endlich der Nachfolger des mittlerweile fünf Jahre alten „Boneshaker“ angekündigt. Im Anschluss gehen Airbourne auf Welttournee und werden in diesem Rahmen zwischen dem 30. Januar und 29. März 2025 auch für sechs Shows in Ulm, Hannover, Erlangen, Leipzig, Karlsruhe und Dortmund in Deutschland Station machen.
Airbourne aus der australischen 30.000-Seelen-Stadt Warrnambool verkörpern alles, was Hardrock ausmacht: Gitarren auf AC/DC-Niveau, Refrains im Stile von Iron Maiden, Guns N’ Roses oder Mötley Crüe sowie eine Bühnenshow, die ähnlich viel Euphorie auslöst wie ein komplettes Heavy-Metal-Festival. Mit ihrem im Mai 2008 veröffentlichten Debüt „Runnin’ Wild“ stellten Joel O’Keeffe (Gesang, Gitarre), Ryan O’Keeffe (Schlagzeug), David Roads (Gitarre) und Justin Street (Bass) sofort klar: Airbourne scheren sich nicht um Trends und Moden. Die von Bob Marlette und Andy Wallace (Ozzy Osbourne, Alice Cooper, Guns N’ Roses) produzierte Platte strotzte nur so vor Selbstbewusstsein. Entsprechend wurden sie mit dem englischen Metal Hammer-Award für das beste Debütalbum des Jahres ausgezeichnet. Immer und überall begeistert die Truppe seither die Massen mit ihrer mitreißenden, schnörkellosen Show. All das schaffen Airbourne mit einem ehrlichen, handgemachten, leidenschaftlichen Sound, den sie über vier weitere Alben perfektioniert und ausformuliert haben.
Vier dieser fünf Alben waren nominiert für den bedeutendsten australischen Musikpreis, den ARIA Award, neben zahlreichen anderen Preisen und Nominierungen. Über das kommende Album, das noch in diesem Jahr erscheinen soll, ist bislang noch nicht allzu viel bekannt - außer, dass mit Brett Tyrrell ein neuer Rhythmus-Gitarrist an Bord ist, dessen kraftvolles Gitarrenspiel einen frischen Wind in die Band brachte, wie sie selber über die sozialen Medien verlauten ließen. Man darf also sehr gespannt sein auf das kommende Werk, bei dem sicher wieder kein Auge - und schon gar keine Achselhöhle - trocken bleiben dürfte.
Präsentiert wird die Tour von Rock Hard.
SUPPORT: ASOMVEL
AIRBOURNE
30.01.2025 Ulm - Roxy
20.03.2025 Hannover - Capitol
21.03.2025 Erlangen - E-Werk
22.03.2025 Leipzig - Täubchenthal
28.03.2025 Karlsruhe - Substage
29.03.2025 Dortmund - FZW
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.