David Bowie war einer der wenigen, der es geschafft hat 50 Jahr am Stück auf der Erfolgstreppe immer weiter nach oben zu steigen. Nach seinem Tod gab es viele die sich an seinen Liedern versucht haben, doch keinem gelang es so gut wie der Band „Absolute Bowie“. Sie ist die authentischste David-Bowie-Hommage, die es gibt und sie machen Lust auf mehr. Mit elektrisierenden Performances bieten sie eine kreativ gestaltete Bowie-Show und einen unüberhörbaren Tribute-Act! Das einzigartige Konzert der fünfköpfigen „Absolute Bowie“ Truppe bietet reichlich Stoff zum Hören und Sehen und mehr Kostümwechsel als jede andere Show. Damit kein Bowie Fan zu kurz kommt, verspricht die Show von allem etwas. Die „All Killer Performance“ enthält Titel aus den Alben „Ziggy Stardust & The Spiders From Mars“, „Heroes“ „Aladdin Sane“ und viele mehr. Mit Andy Marr an der Gitarre, Telegram Sam am Bass, Varo Sisti am Keyboard, Alessandro Riccardi am Schlagzeug und dem unglaublichen Gesang von John O’Neill spielen sie mit einer Liebe zum Detail und garantieren eine Nacht im Bowie Style! Also kramt im Schrank nach euren glitzernden Tanzstiefeln, malt euch einen Blitz ins Gesicht und erlebt die 17. Tournee der besten Bowie Band live mit. Extra für euch machen sie Halt in Deutschland und spielen gleich 9 ihrer mitreißenden Shows sicherlich auch in eurer Nähe!
Achtung: Veranstaltung findet im Ballsaal bestuhlt statt.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.