
Das Wiener Geschwister-Duo Abor & Tynna sorgt mit seiner Fusion aus Elektro, Discopop und 80s-Flair für Furore. Heute kündigen Abor & Tynna fünf Zusatztermine ihrer „Bittersüß Tour 2025“ an. Mit dabei sind nun zwei Shows im Süden und Südwesten Deutschlands, eine in München in der Muffathalle und eine in Stuttgart im Im Wizemann. Erstmals taucht auch ein Termin in Sachsen, in Leipzig, auf dem Tourplan auf. Auch in Österreich, der Heimat der Geschwister, ist die Nachfrage so hoch, dass es nach Wien nun auch Linz auf die Tour geschafft hat. Der Tourabschluss findet – wie sollte es anders sein – in der Schweiz statt. Dort wo die beiden Deutschland beim ESC vertreten werden. Mit ihren treibenden Beats, cleveren Lyrics und ihrer authentisch-ansteckenden Art erobern sie erst die Playlisten und sicher bald die Bühnen auf ihrer ersten Headliner-Tour.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.